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Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb Solarpark durch die Gemeinde Großhansdorf

eingestellt am 16.10.2011

 

Für den geplanten Solarpark auf der Grenzeckkopell initiiert die Gemeinde ein Interessenbekundungsverfahren

B e k a n n t m a c h u n g

Aufruf zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren für die
Errichtung und den Betrieb eines Solarparks auf einem Teilstück der
Grenzeckkoppel in der Gemeinde Großhansdorf

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens in Anlehnung an § 7
Landeshaushaltsordnung soll ein Projektträger gewonnen werden, der auf einer
Teilfläche der Grenzeckkoppel einen Solarpark errichtet und betreibt.
Die Gemeinde beabsichtigt das direkt an der BAB A1 (E22) und zwischen den
Straßen Grenzeck, Papenwisch und Roseneck gelegene unbebaute Grundstück zu
erwerben. Ein Trennstück von 38.992 m² soll an den Projektbetreiber auf 20 Jahre
(zzgl. 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption) verpachtet werden. Hinsichtlich der für den
Solarpark verfügbaren Nettofläche von 26.522 m² werden die Voraussetzungen des
§ 32 Abs. 3 Nr. 4 EEG erfüllt. Nach derzeitiger Einschätzung liegt der nahegelegenste
Netzverknüpfungspunkt in rund 165 m Entfernung (20 kVA-Mittelspannungsleitung).
Die für die Umsetzung des Projektes erforderliche Bauleitplanung befindet sich in
der Aufstellung.

Folgende Kriterien werden zur Beurteilung der Interessenbekundung herangezogen:
• Höhe des angebotenen Entgelts für die Nutzung des Baugrundstücks und der
Kabeltrasse,
• Erfahrung bei der Realisierung von PV-Freiflächenanlagen,
• Wirtschaftlichkeit.
Wenn Sie an der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren interessiert sind,
können Sie ab sofort ausführliche Informationen zu den relevanten Rahmenbedingungen
bei folgender Adresse abfordern:
Gemeinde Großhansdorf, Bau- und Umweltamt, Herr Kroll, Barkholt 64, 22927
Großhansdorf, Tel.: 04102 694 162, E-Mail: bauamt.kroll@grosshansdorf.de
Es handelt sich bei diesem Interessenbekundungsverfahren nicht um eine
Auftragsvergabe i.S. VOB, VOL oder VOF.
Die Interessenbekundungen sind in 2-facher Ausführung in Papierform bis 10.11.
2011 bei der Gemeinde Großhansdorf einzureichen.
Großhansdorf, den 06.10.2011
Voß
Bürgermeister

 
 
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