Klares Nein von der CDU Großhansdorf! Das Scheitern der Ampel-Regierung bringt vorgezogene Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar. „Der Winterwahlkampf ist nicht die einzige Herausforderung“, sagt Ortsvorsitzender Mathias Schwenck. Bisher galt die Erststimme für den Kandidaten im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Partei. Wer den Wahlkreis mit der Erstimme gewann, erhielt das Direktmandat und zog in den Bundestag ein! Die Wahlrechtsreform regelt neu: Gewinnt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate mit ihren Erststimmen, als ihr rechnerisch nach Zweitstimmen zustehen, werden die Wahlkreise mit dem prozentual schlechtesten Ergebnis der Erststimmen gekappt. „Wahlkreisgewinner haben also nur ein Vielleicht-Mandat!“, so Torsten Köber (stellv. Vorsitzender) und ergänzt: „Wer mit seiner Zweitstimme taktiert, setzt womöglich das Direktmandat des Wunschkandidaten aufs Spiel. In Folge wäre die Bevölkerung dieses Wahlkreises nicht im Bundestag direkt repräsentiert!“ Seine Empfehlung: „Am 23. Februar beide Stimmen für …!“ Tipp: Verkürzter Briefwahlzeitraum birgt Post-Risiko. Besser mit der Wahlbenachrichtigung direkt im Rathaus wählen gehen.
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