Notsituation erfordert zusätzliche Landesmittel

06.04.2020

Zur Verdoppelung der Corona-Hilfen auf eine Milliarde Euro erklären der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch und der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ole-Christopher Plambeck:

Koch: „Wir werden die zur Bewältigung dieser Krise erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen. Mit den angeschobenen Hilfen für Unternehmen, Soloselbstständige, Sportvereine und -verbände, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Obdachlose, Pflegekräfte und Eltern sowie der Verdoppelung der Intensivkapazitäten am UKSH und vielen weiteren Maßnahmen zeigt das Land Schleswig-Holstein Verantwortung in der Krise.“

„Wir helfen schnell und zielorientiert. Der Mittelbedarf ist allerdings durch die wöchentlich neuen Herausforderungen erheblich gestiegen, sodass der Kreditrahmen des Landes erhöht werden muss. Eine Verdoppelung des Kreditrahmens im Zusammenhang mit dem Corona-Virus halte ich nicht nur für absolut sinnvoll, sondern für geboten, damit das Land handlungsfähig bleibt. Gerade in dieser schwierigen Zeit muss die Landesregierung schnell und flexibel agieren können“, erklärt Ole-Christopher Plambeck.

Die erforderliche Kreditaufnahme erfolge dabei im Rahmen der verfassungsrechtlichen Regelungen zur Schuldenbremse, die im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen eine Kreditaufnahme erlaube, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages dem zustimmen.

„Vor Einführung der Schuldenbremse hat Schleswig-Holstein in normalen Zeiten über eine Milliarde Euro Schulden jährlich gemacht. Dank Haushaltskonsolidierung und Schwarzer Null sind wir jetzt in der Lage, die finanziellen Herausforderungen der Corona-Krise zu stemmen“, so Tobias Koch.

„Im Unterschied zu früheren Zeiten wird die zusätzliche Kreditaufnahme zudem mit einem Tilgungsplan versehen, der sicherstellt, dass die gemachten Schulden in der Zukunft auch tatsächlich zurückbezahlt werden“, so Ole-Christopher Plambeck abschließend.